Die erste potenzielle Restriktion ergibt sich, weil die Wärmeabgabe von Heizkörpern sinkt, wenn die Vorlauftemperatur gesenkt wird. Wird die Vorlauftemperatur in einem Heizkreis gesenkt, damit die Wärmepumpe mit einer guten Effizienz arbeitet – z.B. von 70 auf 55°C –, so kann es sein, dass einzelne Räume nicht mehr ausreichend warm werden. In diesen Räumen sind nun die Wärmeverluste durch Wände, Fenster oder Lüftung größer als die Leistung des Heizkörpers. Diese kritischen Räume können durch eine Berechnung identifiziert werden. In der Regel ist es möglich, die vorhandenen Heizkörper durch größere mit höherer Leistung zu ersetzen. Dies können Heizkörper einer anderen Bauart sein (z.B. Plattenheizkörper Typ 33 statt Typ 21), Gebläsekonvektoren oder Heizkörper mit größeren Abmessungen, sofern die räumliche Situation dies zulässt. Die Frage ist, ob es eine Grenze beim Austausch von Heizkörpern gibt, durch die der Einbau einer Wärmepumpe verhindert wird. Dazu wird die Heizleistung von drei Heizkörpern in Abhängigkeit von der Vorlauftemperatur aufgezeichnet:
- Ein Heizkörper, dessen Leistung bei 70°C Vorlauftemperatur die Heizlast des Raumes um 120% übersteigt (z.B. Typ 21),
- ein Heizkörper, dessen Leistung bei 70°C Vorlauftemperatur die Heizlast des Raumes um 220% übersteigt (z.B. Typ 33 mit denselben Außenmaßen),
- ein Heizkörper, dessen Leistung bei 70°C Vorlauftemperatur die Heizlast des Raumes um 330% übersteigt (z.B. Typ 33 mit 50% größeren Abmessungen).